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Bundestag beschließt neue Regeln für Crowdinvesting

Berlin, 22. April 2015: In einer Pressemitteilung[1] zeigt sich der Branchen-Verband BITKOM erleichtert über den neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kleinanlegerschutzgesetz. Insbesondere soll im Gegensatz zu früheren Entwürfen die Verpflichtung zum Ausdruck von Informationsblättern entfallen und die Grenzen für die Prospektpflicht werden deutlich angehoben. Trotz der vorgesehenen Nachbesserungen zeigt sich der BITKOM allerdings immer noch nicht vollständig zufrieden: „Wir sollten uns weniger mit dem Kleinanlegerschutzgesetz beschäftigen und mehr an innovativen Ideen wie einer Gründerzeit analog der Elternzeit oder einem Venture-Capital-Gesetz arbeiten. Nur dann kann es uns gelingen, Deutschland zu einer Start-up-Nation zu machen“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz. Der BITKOM plädiert daher für mehr Start-up-Förderung statt Start-up-Regulierung.

[1] BITKOM, “Bundestag beschließt Regeln für Crowdinvesting (Presseinformationen) – BITKOM.” [Online]. Available: http://www.bitkom.org/de/presse/8477_82140.aspx. [Accessed: 23-Apr-2015].