Der Ministerrat hat das Herzstück der Arbeitsmarktreformen von Staatspräsident Emmanuel Macron verabschiedet. Mit zum Teil einschneidenden Änderungen im Arbeitsrecht will Macron Einstellungen in den Betrieben und Branchen fördern sowie die Arbeitsbeziehungen klarer und unbürokratischer regeln.
Sehr bewegt war in den letzten Wochen die Diskussion, ja das Ringen um eine Reform, die für die Regierung und die französische Wirtschaft von besonderer Bedeutung ist. Dabei handelt es sich nicht nur um ein reines Maßnahmenpaket. Die Reform steht schlicht für einen Paradigmenwechsel. Auf den Weg gebracht werden soll eine Kultur des sozialen Dialogs und der Verständigung von Arbeitgebern und Beschäftigten, wie es sie in Deutschland schon seit Jahrzehnten gibt.
Obwohl verabschiedet im Ministerrat, müssen die 36 Maßnahmen umfassenden Verordnungen im Oktober natürlich noch einzeln vom Parlament ratifiziert werden.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
Eine Reform ‚wie gemacht‘ für kleine und mittlere Unternehmen: Ziel ist es, die mittelständische Wirtschaft in Frankreich zu stärken und vor allem im internationalen Geschäft wettbewerbsfähiger zu machen, damit sie, wie es in Deutschland der Fall ist, ihr volles Entwicklungspotential abrufen kann.
Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern: In kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten muss die Unternehmensleitung in Zukunft alle Themen direkt mit dem gewählten Personalvertreter verhandeln. Die Arbeitnehmer von Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten ohne gewählte Personalvertretung können sich direkt mit dem Arbeitgeber über Gehälter, Arbeitszeit und die Arbeitsorganisation beraten. Hierüber kann im Betrieb mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt werden.
Abfindungen bei umstrittenen Entlassungen: Bei Arbeitsgerichtsverfahren wird die Höhe der Abfindung in Zukunft wie in Deutschland mittels einer Tabelle mit Unter- und Obergrenzen vorgegeben. Diese Regelung ist aber nicht bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Rechte des Arbeitnehmers, bei Mobbing oder Diskriminierung anwendbar. Bisher konnte die Höhe solcher Abfindungen frei vom Arbeitsrichter festgelegt werden, was für die Arbeitnehmer sowie für die Arbeitgeber schwer kalkulierbar war und zu Ungleichheiten führte.
Arbeitsrecht 4.0: Das Arbeitsrecht wird für Arbeitgeber und -nehmer digital zugängig sein. Klar und verständlich gehalten und auf konkrete Fragen eingehend, liefert dieser digitale Wegweiser beiden Seiten die notwendigen Informationen für ihre Arbeit.
Klare Regelungen bei Kündigungen: Wenn der Fall selbst unstrittig ist, spielen Formfehler in Zukunft bei Arbeitsgerichtsverfahren eine untergeordnete Rolle.
„Wir haben in vielen Gesprächen mit deutschen Unternehmern erfahren, wie aufmerksam sie die Diskussion um diese zentrale Reform in Frankreich verfolgt haben,“ so Didier Boulogne von der in Düsseldorf ansässigen Agentur Business France, eine Agentur, die sich unter anderem darum kümmert, dass noch mehr deutsche Investoren in Frankreich investieren. „Umso mehr freue ich mich nun, dass die Reformen nun auf den Weg gebracht worden sind. Erste Reaktionen unserer deutschen Gesprächspartner stimmen mich sehr optimistisch. Ich denke, dass insbesondere durch die explizite Stärkung der Sozialpartnerschaft in den Unternehmen der Standort Frankreich enorm gewinnen wird. Besonders bei Investoren aus der DACH-Zone.“ |
Auf die Sozialpartnerschaft setzen
Mit folgenden Maßnahmen erhalten die Sozialpartner die Möglichkeit, vorausschauend zu handeln und sich einfach, schnell und auf abgesicherter Basis zu verständigen.
Flexibilisierung der Tarifabkommen: Jedes Unternehmen kann in Zukunft vereinfachte, mehrheitlich von den Gewerkschaften gebilligte Vereinbarungen über die Arbeitszeit, die Entlohnung und die Mobilität abschließen, um besser auf Veränderungen des Marktes reagieren zu können.
Personalvertretungsrecht: Die drei bestehenden Arbeitnehmervertretungen in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern werden nach dem Modell des deutschen Betriebsrates zu einer einzigen zusammengelegt. Ein „Conseil social et économique“, der die drei bisherigen Vertretungen (Betriebsrat, Unternehmensrat und den Rat für Gesundheit und Hygiene) ersetzt, erhält ein Verhandlungsmandat für alle Bereiche.
Vereinbarungen auf Branchenebene: Die Regelungen für befristete Arbeitsverträge werden in Zukunft durch Branchentarifverträge vereinbart. Dieses erlaubt den Unternehmen Zeitarbeitsverträge abzuschließen, die den besonderen Bedingungen ihres Geschäftsfeldes Rechnung tragen.
Werkverträge: Durch die Verhandlung von Branchentarifverträgen mit verlässlichen Grundlagen können Bedingungen für Werkverträge fixiert werden, die zum Vorteil von Arbeitnehmern und Arbeitgebern klare Regelungen für zeitlich begrenzte Beschäftigungsformen enthalten, und die für die Unternehmen ein Anreiz sind, in einem klaren rechtlichen Rahmen statt zeitlich begrenzter mehr unbefristete Arbeitsverträge anzubieten.
Entlassungen bei multinationalen Unternehmen: Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Unternehmen gilt wie in Deutschland und den meisten europäischen Ländern in Zukunft der nationale Bezugsrahmen. Bisher mussten die Unternehmen nachweisen, dass das Gesamtunternehmen weltweit Probleme hat.
Neue Rechte und Sicherheiten für die Arbeitnehmer
Homeoffice: Das Arbeiten außerhalb des Arbeitsplatzes wird vereinfacht, um es nach Möglichkeit für eine bessere Vereinbarung von Berufs- und Privatleben zu einer gängigen Praxis zu machen.
Abfindungen: Die Abfindungen bei unumstrittenen Entlassungen werden um 25 Prozent erhöht.
Stärkung der Rolle von Gewerkschaften und gewählten Personalvertretern
Weiterbildung: Zur besseren Wahrnehmung ihrer Aufgaben können Gewerkschafter und Personalvertreter kostenfreie Fortbildungen und Beratungen in Anspruch nehmen.
Mehr Tariftransparenz: Mit der Beobachtungsstelle für Tarifverhandlungen wird ein neutraler Informationspool zu Tarifverträgen und -verhandlungen entstehen.
Titelbild: Premierminister Edouard Philippe und Arbeitsministerin Muriel Pénicaud haben nach dreimonatigen Beratungen mit den Sozialpartnern am 31. August 2017 fünf Verordnungen (Ordonnances) zur Reform des Arbeitsrechts in Frankreich vorgelegt, © Business France 2017